AGB

§ 1 Hausordnungen

Bei Nutzung eines Reformer Club Studios unterliegt das Mitglied und der Kunde der in dem Reformer Club Studio jeweils geltenden Hausordnung, welche auf der Website des Reformer Clubs sowie im Studio via QR Code aufrufbar ist. Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Trainingsräumlichkeiten beinhalten.

 

§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Reformer Club möglich.

 

§ 3 Widerrufsbelehrung

(1) Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Verbraucher können den Vertrag binnen vierzehn Tage ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern keine Buchung eines Kurses stattgefunden hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Reformer Club mittels einer eindeutigen Erklärung (mittels Briefes oder E-Mail) über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen informieren.

(2) Wenn ein Verbraucher den Vertrag wirksam widerruft, wird Reformer Club die Zahlungen, welche von dem Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab Eingang des Widerrufs bei Reformer Club zurückzahlen. Die Rückzahlung durch Reformer Club erfolgt durch das selbe Zahlungsmittel, welches der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion genutzt hat.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Sofern Dienstleistungen durch Reformer Club vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufspflicht erbracht wurden, so hat der Kunde für die erbrachte Leistung einen angemessen, anteiligen Wertersatz zu leisten.

 

§ 4 Stornierungen und Absagen

(1) Reformer Club akzeptiert, dass eine gebuchte Klasse von Kunden bis maximal 24 Stunden vor Beginn der Klasse kostenlos storniert werden kann. Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden, egal aus welchem Grunde, innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Klasse, so wird dem Kunden pauschal 1 Credit von seinem Konto oder seiner Karte abgezogen.

Falls ein Kunde seine Klasse wirksam bis maximal 24 Stunden vor Beginn der Klasse storniert hat, so erfolgt die Rückerstattung des bereits abgebuchten Betrages in Form eines Credits für eine Klasse.

Reformer Club behält sich vor, diese Regelung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzuändern.

(2) Reformer Club behält sich das Recht vor, Klassen kurzfristig, in der Regel innerhalb von mindestens 6 Stunden vor dem Termin, abzusagen. Die Information der Kunden erfolgt per E-Mail.

(3) Die jeweils gebuchte Klasse verfällt nicht infolge einer Stornierung durch Reformer Club. Die schon gebuchte Klasse kann zu einem späteren Zeitpunkt durch den Kunden nachgeholt werden.

(4) Bei Nichterscheinen (sog. „no-show“) des Kunden zu einer gebuchten Klasse ermöglicht Reformer Club keine Rückerstattung. Die gebuchte Klasse verfällt in einem solchen Fall.

(5) Zur Klarstellung hält Reformer Club fest, dass eine anteilige Erstattung auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Kunde eine gebuchte Klasse während seiner Teilnahme abbricht.

 

§ 5 Umfang der geschuldeten Leistungen und Nutzungsbedingungen

(1) Reformer Club bietet seine Leistung in Form von Reformer Pilates Klassen an, welche online unter der Website www.reformer-club.com oder analog als Einzelstunde, Einzel- und Mehrfachkarte(n) oder als Gutscheine („Reformer Club Gift Cards“) gebucht werden können. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Kombinationsmöglichkeiten und Preise sind der jeweils aktuellen oben genannten Website zu entnehmen.

(2) Einzelstunden und Einzel-/Mehrfachkarten sind Leistungsverträge, welche den Kunden zur Nutzung einzelner Klassen innerhalb der jeweiligen vertraglichen Gültigkeit berechtigten. Eine Rückgabe oder ein Umtausch ist nicht möglich und ein Anspruch auf die Vergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch die Übertragung der Nutzungsmöglichkeit auf eine andere Person als diejenige, welche den Vertrag als Vertragspartner des Reformer Clubs geschlossen hat, ist ausgeschlossen. Gutscheine sind hiervon ausgenommen und an Dritte übertragbar.

(3) Die Gültigkeitsdauer der Reformer Pilates Karten beträgt ab der ersten Buchung 3 Monate, wenn der Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages 3 Reformer Club Credits besitzt, 6 Monate bei 10 Reformer Club Credits und 9 Monate bei 20 Reformer Club Credits. Nicht genutzte Kursstunden verfallen nach der oben genannten Laufzeit. Eine Erstattung nicht genutzter Kursstunden erfolgt nicht. Das Neukundenangebot und Sondertarife sind hiervon ausgeschlossen. Hier gelten die jeweils gesondert aufgeführten Bedingungen.

(4) Reformer Club garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt wie es die Auslastung des Reformer Club zulässt und dem Reformer Club zumutbar ist.

(5) Reformer Club behält sich das Recht vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu 14 Tagen pro Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen. Die geplanten Schließungen werden dem Kunden rechtzeitig per Aushang und/oder durch eine E-Mail angekündigt.

 

§ 6 Umfang der Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Angebot von Reformer Pilates nur in der Weise zu nutzen, welche nicht gegen die geltenden AGB oder geltendes Recht verstoßen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den jeweils zuständigen Übungsleitern unverzüglich anzuzeigen, wenn eine plötzliche oder eine schon vor der Klasse eingetretene Sportuntauglichkeit besteht. Der Kunde ist hierbei selbst verantwortlich, dies durch vorherigen Rat durch einen Arzt überprüfen zu lassen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich pünktlich zu der gebuchten Klasse zu erscheinen. Ist dies nicht der Fall, so behält sich Reformer Club das Recht vor den Platz in der Klasse neu zu vergeben und eine Teilnahme an der Klasse zu verweigern.

 

§ 7 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

(1) Das Mitbringen von Kindern, ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Begleitpersonen und Tieren in Umkleiden und auf Trainingsflächen ist ebenfalls nicht gestattet.

(2) Der Verzehr mitgebrachter nicht-alkoholischer Getränke ist innerhalb der Räumlichkeiten von Reformer Club gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des gesamten Reformer Club Studios untersagt.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Reformer Club haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds oder eines Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reformer Club, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Eine andere als die in den in (1) genannten Fällen Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein Reformer Club Studio zu bringen. Von Seiten Reformer Clubs werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Reformer Club zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Reformer Club in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

 

§ 9 Kündigungsrechte Reformer Club

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Reformer Club, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Reformer Club ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied oder den Kunden gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

§ 10 Kündigungsrechte Mitglied

(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

1.  Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

2.  Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Reformer Club Studio unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Spezielle Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.

3.  Bei Schließung oder Verlegung eines Reformer Club Studios, wenn danach das nächstgelegene Reformer Club Studio mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Reformer Club Studio.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 u. 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei Reformer Club im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss Reformer Club, Elsässer Straße 28, 81667 München im Original per Post zugehen, sofern diese vor Ort abgeschlossen wurde. Wurde die Mitgliedschaft über das Buchungstool eversports abgeschlossen, kann diese zu den aufgeführten Fristen online über eversports gekündigt werden.

(4) Mitgliedschaften haben eine Mindestlaufzeit von 3 oder 12 Monaten. Ausgenommen hiervon sind Earlybird Offer, welche eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten haben.

(5) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten automatisch um einen Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten automatisch um 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Mitgliedschaften mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.

 

§ 11 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

(1) Reformer Club erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung, [Klicken Sie hier, um Text einzugeben].

(2) Reformer Club überwacht zur Erhöhung der Sicherheit den Eingangsbereich durch Videokameras. Die getätigten Aufnahmen können bis zu einer Gesamtdauer von 7 Tagen gespeichert werden, soweit dies zur Behebung einer Sicherheitsbeeinträchtigung oder zur Aufklärung einer Straftat notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Rechtswahrung von Reformer Club oder im Rahmen eines Strafverfahrens angezeigt ist. Der Kunde stimmt der Kameraüberwachung im oben bezeichneten Umfang zu.

(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird Reformer Club hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von Reformer Club verwiesen.

 

§ 12 Sondertarife

(1) Die von Reformer Club angebotenen Sondertarife  können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber Reformer Club in zureichender Form nachgewiesen wird.

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der Reformer Club unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Stu­den­ten­tarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung bei Reformer Club vorzulegen oder in Kopie einzusenden.

(3) Erlangt Reformer Club Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist Reformer Club berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.

(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist Reformer Club berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

§ 13 Sonstiges

(1) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

(2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen gilt diejenige rechtlich zulässige rechtliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde ein Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ansonsten richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Die oben genannten Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.